Rückblich 22.4.26: Sicher gegen Abzocke

Thema des Monats mit der Verbraucherberatung

Die Zeit verging wie im Fluge, als  Stephan Holst von der Verbraucherberatung Rheinland-Pfalz über die verschiedenen Arten der Abzocke berichtete,  mit denen er in seiner Beratungsarbeit immer wieder konfrontiert ist.

Und er berichtete über die diversen Vorgehensweisen wie Gewinnspielnachrichten, unberechtigte Mahnschreiben und Telefonterror. Auch nicht autorisierte Abbuchungen kommen immer wieder vor.  Hr. Host empfiehlt Ruhe bewahren, nicht Panik geraten, denn genau mit dieser Masche arbeiten die gewerbsmäßigen Abzocker. Bei Schockanrufen sollte umgehend aufgelegt werden und versucht werden, eigene Informationen zum Sachverhalt zu klären, sich Unterstützung holen und auch Bank un Polizei einschalten. Um nicht berechtige Abbuchungen zu  vereiden, diese umgehend widerrufen (das geht im Normalfall bis zu 8 Wochen), liegt aber keine Lastschrift vor und liegt z.B. bei  einem Abo oder Onlinekauf keine Widerspruchserklärung seitens des Gläubigers vor, dann  beträgt die Frist 13 Monate.  Hr. Holst empfiehlt auch ein event bestehendes Abo/Vertrag zu kündigen und dies mit Einwurf-Einschreiben. Die ist zugestellt, wenn der Postbote einen Briefkasten mit Einwurf gefunden hat. 
Alles genau lesen, das eigene Konto beobachten und, wenn etwas merkwürdig erscheint, Belege sammeln und Dritte einschalten. 
Die Verbraucherzentrale RLP bietet eine kostenlose telefonische Erstberatung unter 06131 28 48 0. 
Ein Beratungstermin  z.B. in der Kreisverwaltung Südliche Weinstr. kostet dann 50.- €, wenn weitere verbraucherrechtliche Unterstützung notwendig ist. 

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